Ethische Grundsätze

1) Menschenbild:


In jedem Menschen ist das Potential vorhanden, mit eigenen Konflikten umzugehen – die zur Lösung beitragenden Ressourcen trägt jeder in sich selbst. Die Autonomie und Einzigartigkeit jedes/jeder Beteiligten wird mit Respekt und Wertschätzung behandelt. Die Zusammenarbeit verläuft auf Augenhöhe. Alle Beteiligten, unabhängig von ihrer weltanschaulichen, politischen oder religiösen Überzeugung, ihrem Alter, ihres Geschlechts, ihrer sexuellen Neigung oder kulturellem Hintergrund, werden offen, natürlich und mit Respekt und Wertschätzung angenommen.

2) Verantwortung:


Die Selbstverantwortlichkeit sowie die Verantwortung für die eingebrachten Inhalte und Vereinbarungen aller Beteiligten werden respektiert und gefördert nach dem Konzept des Empowerments.

3) Allparteilichkeit und Fairness:


Die Bedürfnisse und Interessen aller Konfliktparteien werden mit gleichem Respekt wahrgenommen und ernstgenommen. Jede Konfliktpartei bekommt die nötige Zeit, ihren Sachverhalt vollständig darzustellen, damit jede Konfliktpartei sich ihrer eigenen Bedürfnisse und Wünsche klar werden kann. Auf Machtunterschiede zwischen den Konfliktparteien wird besonders hingewiesen.

4) Einfühlung und Ermutigung der Konfliktparteien:


Durch Empathie bekommen die Konfliktparteien die Möglichkeit, sich ihrer eigenen Gefühle bewusst zu werden. Sie werden weiter darin gestärkt, sich in ihr Gegenüber einzufühlen, um die Sichtweise der jeweils anderen Konfliktpartei zu erfahren, damit der Konflikt ausgetragen werden kann.

5) Vertraulichkeit und Vertrauen:


Alle Informationen, die während des Mediationsprozess zu Tage kommen, bleiben vertraulich. Tatsachen und Gesprächsinhalte werden niemals nach außen getragen, da ich als Mediator der Schweigepflicht unterliege. Durch Integrität und Aufrichtigkeit kann das Mediationsverfahren auf vertraulicher Basis für eine nachhaltige Lösung des Konfliktes genutzt werden.

6) Freiwilligkeit:


Jede Konfliktpartei beteiligt sich freiwillig an der Mediation. Sobald die Freiwilligkeit nicht mehr vorhanden ist, findet im Dialog ein Gespräch über die Grenzen der jeweiligen Konfliktpartei statt.

7) Professionalität:


Falls im Verlauf der Mediation ersichtlich wird, dass eine parteiliche Beratung für die Konfliktparteien nötig wäre, werden sie darauf hingewiesen und ermutigt, diese für sich in Anspruch zu nehmen.

8) Voraussetzung:


Jeder Beteiligte nimmt freiwillig an der Mediation teil, kann sich autonom und selbstbestimmt mitteilen und ist weder durch Krankheiten oder Medikamenten in seiner Meinungsbildung eingeschränkt.

(gemäß Bundesverband Mediation e.V.)